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Einer unserer Mitglieder, ein Schiffsmakler, war für die Eigner mit der Vorbereitung eines Schiffes für Charterer beschäftigt. Bei der Beschreibung der Ladekapazität des Schiffes wurden durch das Mitglied unglücklicherweise 119.995 Kubikmeter angegeben, während die korrekte Kapazität jedoch 115.003 Kubikmeter war.
Die Charterer reichten einen Schaden über Frachtausfall ein, und die strittige Angelegenheit wurde an ein Schiedsgericht übergeben. Die Eigner argumentierten, dass die Charterer sich auf dieses Schiff festgelegt hatten, weil es sich um einen gut bekannten und für ihre Zwecke geeigneten Typ handelte, nicht jedoch aufgrund einer speziellen Ladekapazität. Die Schiedsrichter entschieden jedoch mit einer 2:1-Mehrheit, dass die Charterer durch den Fehler des Schiffsmaklers das Recht auf Schadenersatz durch die Eigner haben.
Die Schadenzahlung an die Charterer belief sich auf US$ 30.030,00 zuzüglich deren Kosten. Die Eigner forderten vom Schiffsmakler eine Entschädigung über diesen Betrag zuzüglich ihrer eigenen Kosten. Die Anwälte des Clubs wiesen darauf hin, dass wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Schadenabwehr bestünde, konnten jedoch die von den Eignern und Charterern geforderten Beträge reduzieren. Der Schaden wurde mit einem Gesamtbetrag von US$ 75.000,00 reguliert.