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Schiffsagenten haben häufig die Übergabe von Ware gegen Vorlage von Konnossementen vorzunehmen, die im Ladehafen übergeben wurden – das sogenannte “Telex Release”. Diese Art der Übergabe ist riskant, da im Bestimmungshafen kein Konnossement eingefordert wird, was oft zu einer Falschauslieferung von Ware führt.
Kürzlich gab es einen Fall, in dem von einem Versender zwei Container zu einem Hafen in den Niederlanden verschifft wurden; beide Container waren für die gleiche Firma bestimmt. Der Versender gab die Anweisung an den Ladehafen einen der beiden Container freizugeben, und diese Berechtigung wurde an den Agenten im Bestimmungshafen weitergeleitet, der versehentlich beide Container auslieferte.
Der Empfänger zahlte nicht für den zweiten Container, und der Versender beauftragte seine Anwälte mit der Eintreibung von EUR 76.000,00 - dem Warenwert des zweiten Containers - von der Reederei. Nach Verhandlungen wurde der Schadenfall schließlich mit einem Betrag von EUR 66.000,00, wie vom Agenten des Bestimmungshafens gefordert, reguliert.